News | 03.09.2020

Baden-Würt­tem­berg erlaubt Singen in Schulen

von Redaktion Nachrichten

3. September 2020

Baden-Württemberg erlaubt Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im neuen Schuljahr mit einem Mindestabstand von zwei Metern im Klassenverband oder der jahrgangsbezogenen Lerngruppe.

In wird das Singen und das Musi­zieren mit Blas­in­stru­menten im neuen Schul­jahr erlaubt. Unter Einhal­tung eines Mindest­ab­stands von zwei Metern in alle Rich­tungen sei dies auch in geschlos­senen Innen­räumen wieder gestattet, teilte das Kultus­mi­nis­te­rium am Donnerstag mit.

Mitglieder eines Schulchores

Mitglieder eines Schul­chores

Zuge­lassen werde das Singen und das Spielen von Blas­in­stru­menten ausschließ­lich im Klas­sen­ver­band oder der jahr­gangs­be­zo­genen Lern­gruppe. Jahr­gangs­über­grei­fende Akti­vi­täten wie Schul­chöre oder ‑orchester seien nicht möglich. Hinter­grund sei die aktu­elle Entwick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Land. Die Lage soll vor den Herbst­fe­rien erneut bewertet werden, sagte Kultus­mi­nis­terin Susanne Eisen­mann (CDU).

Das Kultus­mi­nis­te­rium hat den Schulen in -Würt­tem­berg zum Schul­jah­res­be­ginn am 14. September allge­meine Hygie­ne­hin­weise über­mit­telt. Für den Sport­un­ter­richt und das Fach Musik gibt es zusätz­liche Richt­li­nien.

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Fotos: Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst"