News | 14.09.2021

Bayern ermög­licht wieder Proben von Laien­en­sem­bles

von Redaktion Nachrichten

14. September 2021

Laienmusiker und -schauspieler dürfen in Bayern wieder ohne Mindestabstand proben, sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind. Auch die Maskenpflicht entfällt in bestimmten Fällen.

Laien­mu­siker und ‑schau­spieler in können weit­ge­hend ohne Einschrän­kungen wieder Proben durch­führen. Durch die 3G-Regeln sei das auch in geschlos­senen Räumen möglich, sagte Kunst­mi­nister Bernd Sibler (CSU) am Dienstag. „Da jeder Proben­teil­nehmer geimpft, genesen oder getestet sein muss, wird dem Infek­ti­ons­schutz auch weiterhin wirkungs­voll Rech­nung getragen“, erklärte er.

Bernd Sibler

Bernd Sibler

„Bei den Proben von Chören und Laien­mu­sik­ensem­bles sind nun keine Mindest­ab­stände mehr zwin­gend vorge­schrieben“, fügte Gesund­heits­mi­nister Klaus Holet­schek (CSU) hinzu. Unter bestimmten Umständen entfällt auch die Masken­pflicht, beispiels­weise beim Spielen von Blas­in­stru­menten oder beim Singen. Der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern soll zwar weiterhin einge­halten werden, kann aber unter­schritten werden, „wenn dies zu einer Beein­träch­ti­gung der künst­le­ri­schen Betä­ti­gung oder Darbie­tung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist“, hieß es.

Mit der 3G-Regel sollte ein verant­wor­tungs­voller Einstieg in ein normales Kultur­leben möglich sein, erklärte der Präsi­dent des Baye­ri­schen Musik­rats, Marcel Huber.

Details zum Rahmen­hy­gie­ne­kon­zept wollen Sibler und Huber am Samstag (18. September) bei der Verlei­hung der Zelter-/Pro-Musica-Plaketten in Gerst­hofen vorstellen.

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Fotos: StMWK