News | 14.09.2021
Bayern ermöglicht wieder Proben von Laienensembles
14. September 2021
Laienmusiker und -schauspieler dürfen in Bayern wieder ohne Mindestabstand proben, sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind. Auch die Maskenpflicht entfällt in bestimmten Fällen.
Laienmusiker und ‑schauspieler in Bayern können weitgehend ohne Einschränkungen wieder Proben durchführen. Durch die 3G-Regeln sei das auch in geschlossenen Räumen möglich, sagte Kunstminister Bernd Sibler (CSU) am Dienstag. „Da jeder Probenteilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein muss, wird dem Infektionsschutz auch weiterhin wirkungsvoll Rechnung getragen“, erklärte er.
„Bei den Proben von Chören und Laienmusikensembles sind nun keine Mindestabstände mehr zwingend vorgeschrieben“, fügte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hinzu. Unter bestimmten Umständen entfällt auch die Maskenpflicht, beispielsweise beim Spielen von Blasinstrumenten oder beim Singen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll zwar weiterhin eingehalten werden, kann aber unterschritten werden, „wenn dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist“, hieß es.
Mit der 3G-Regel sollte ein verantwortungsvoller Einstieg in ein normales Kulturleben möglich sein, erklärte der Präsident des Bayerischen Musikrats, Marcel Huber.
Details zum Rahmenhygienekonzept wollen Sibler und Huber am Samstag (18. September) bei der Verleihung der Zelter-/Pro-Musica-Plaketten in Gersthofen vorstellen.
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