News | 12.10.2021

Bayern lockert Kontakt­da­ten­er­fas­sung bei Kultur­ver­an­stal­tungen

von Redaktion Nachrichten

12. Oktober 2021

Bayern streicht die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in Kultur und Gastronomie ab 15. Oktober, außer bei Veranstaltungen über 1.000 Personen, Clubs, Diskotheken und Dienstleistungen mit Körperkontakt. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen ab 19. Oktober der 3G-Regel folgen.

In wird in Berei­chen wie Kultur und Gastro­nomie die coro­nabe­dingte Pflicht zur Kontakt­da­ten­er­he­bung gestri­chen. Das Kabi­nett beschloss am Dienstag, dass Kunden und Besu­cher die Daten ab 15. Oktober nur noch bei geschlos­senen Veran­stal­tungen ab 1.000 Personen, in Clubs, Disko­theken und vergleich­baren Frei­zeit­ein­rich­tungen sowie gastro­no­mi­schen Ange­boten mit Tanz­musik als auch bei körper­nahen Dienst­leis­tungen und Gemein­schafts­un­ter­künften angeben müssen.

Staatskanzleiminister Florian Herrmann

Staats­kanz­lei­mi­nister Florian Herr­mann

Zudem müssen in allen Berei­chen, in denen die 3G-Regel gilt, ab 19. Oktober auch alle Mitar­beiter mit Kunden­kon­takt sich daran halten. Das bedeutet, dass Betreiber, Beschäf­tigte und Ehren­amt­liche, die Kontakt zu Kunden und Besu­chern haben, wie diese geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Einen entspre­chenden Nach­weis müssen sie jedoch ledig­lich an mindes­tens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei Veran­stal­tungen in Thea­tern, Opern- und Konzert­häu­sern, Kinos, Museen, Ausstel­lungen, in Sport­stätten und Fitness­stu­dios, in der Gastro­nomie, in Hoch­schulen und verschie­denen Frei­zeit­ein­rich­tungen. Mit den Beschlüssen ändert das baye­ri­sche Kabi­nett die Punkte in der 14. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung des Frei­staats.

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Fotos: Screenshot YouTube