News | 12.10.2021
Bayern lockert Kontaktdatenerfassung bei Kulturveranstaltungen
12. Oktober 2021
Bayern streicht die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung in Kultur und Gastronomie ab 15. Oktober, außer bei Veranstaltungen über 1.000 Personen, Clubs, Diskotheken und Dienstleistungen mit Körperkontakt. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen ab 19. Oktober der 3G-Regel folgen.
In Bayern wird in Bereichen wie Kultur und Gastronomie die coronabedingte Pflicht zur Kontaktdatenerhebung gestrichen. Das Kabinett beschloss am Dienstag, dass Kunden und Besucher die Daten ab 15. Oktober nur noch bei geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen, in Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen sowie gastronomischen Angeboten mit Tanzmusik als auch bei körpernahen Dienstleistungen und Gemeinschaftsunterkünften angeben müssen.
Zudem müssen in allen Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt, ab 19. Oktober auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt sich daran halten. Das bedeutet, dass Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, wie diese geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Einen entsprechenden Nachweis müssen sie jedoch lediglich an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.
Die 3G-Regel gilt unter anderem bei Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in Sportstätten und Fitnessstudios, in der Gastronomie, in Hochschulen und verschiedenen Freizeiteinrichtungen. Mit den Beschlüssen ändert das bayerische Kabinett die Punkte in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats.
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