News | 15.10.2021

Düssel­dorf: 2G-Regel in städ­ti­schen Kultur­ein­rich­tungen

von Redaktion Nachrichten

15. Oktober 2021

Ab 1. November benötigen volljährige Besucher in Düsseldorfer Kultureinrichtungen eine vollständige Impfung oder eine Genesung von Covid-19. Auch eine medizinische Maske bleibt Pflicht. Kinder und Jugendliche benötigen weiterhin keinen Nachweis.

In müssen voll­jäh­rige Besu­cher in städ­ti­schen Kultur­ein­rich­tungen ab 1. November eine voll­stän­dige Impfung gegen Corona oder eine Gene­sung davon nach­weisen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Bildungs­ein­rich­tungen wie die Volks­hoch­schule, die Clara-Schu­mann-Musik­schule und Stadt­bü­che­reien seien weiterhin auch mit nega­tivem Test­ergebnis zugäng­lich. Für Veran­stal­tungen, zu denen die Landes­haupt­stadt einlädt, gilt die 2G-Regel bereits seit dem 1. Oktober.

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Unab­hängig von der 2G- oder 3G-Rege­lung bestehe nach der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Landes weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske. An festen Sitz- oder Steh­plätzen könne darauf jedoch verzichtet werden.

Kinder und Jugend­liche brau­chen weiterhin keinen Immu­ni­sie­rungs- oder Test­nach­weis, da sie während des normalen Schul­be­triebs regel­mäßig getestet werden. Für Erwach­sene, die aus medi­zi­ni­schen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können, wird die 3G-Regel ange­wandt, nach der auch ein Schnell- oder PCR-Test gilt.

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Fotos: CC0 via pixabay