News | 15.04.2021

Gericht lehnt Eilan­trag gegen Thea­ter­schlie­ßungen ab

von Redaktion Nachrichten

15. April 2021

Der Eilantrag von 23 Musikern gegen das generelle Veranstaltungsverbot in Bayern wurde abgelehnt. Das Gericht sieht aufgrund der Infektionslage keine rechtlichen Bedenken gegen die Schließungen von Kultureinrichtungen.

Der Baye­ri­sche Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) hat den Eilan­trag mehrerer Musiker gegen das gene­relle Veran­stal­tungs­verbot und die Schlie­ßung von Kultur­ein­rich­tungen abge­lehnt. Der zustän­dige Senat sehe aufgrund der Infek­ti­ons­lage – und Gefähr­dungs­lage keine durch­grei­fenden recht­li­chen Bedenken gegen die Unter­sa­gungen von Veran­stal­tungen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Baye­ri­scher Verwal­tungs­ge­richtshof

Ange­sichts eines diffusen Infek­ti­ons­ge­sche­hens und des Gesamt­kon­zepts des Verord­nungs­ge­bers, soziale Kontakte und die allge­meine Mobi­lität möglichst einzu­schränken, komme es nicht entschei­dend darauf an, ob in Kultur­ein­rich­tungen in der Vergan­gen­heit bereits Infek­tionen nach­ge­wiesen worden seien. Zu Hygiene- und Lüftungs­kon­zepten fehle es noch an gesi­cherten Erkennt­nissen, entspre­chende Studien seien noch nicht abge­schlossen.

Stell­ver­tre­tend für die Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ hatten 23 Musiker einen Eilan­trag gestellt, um die Öffnung von Thea­tern, Opern- und Konzert­häu­sern in zu errei­chen. Der Eingriff in die Kunst- und Berufs­frei­heit der Antrag­steller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körper­li­chen Unver­sehrt­heit und der Gesund­heit einer Viel­zahl von Menschen als erfor­der­lich und ange­messen, erklärte dazu der Verwal­tungs­ge­richtshof. Auch liege keine rechts­wid­rige Ungleich­be­hand­lung vor. Teil­nehmer bei Versamm­lungen und Besu­cher von Gottes­diensten übten aktiv ihre Versamm­lungs- bzw. Reli­gi­ons­frei­heit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunst­frei­heit selbst geschützt sei. Der Besuch von Kultur­ein­rich­tungen unter­scheide sich darüber hinaus in Dauer und typi­schen zwischen­mensch­li­chen Kontakten maßgeb­lich vom Besuch geöff­neter Handels- und Dienst­leis­tungs­be­triebe.

Der Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ um , , Kevin Connors und haben sich inzwi­schen zahl­reiche promi­nente Unter­stützer ange­schlossen, darunter Künstler wie , , , , , oder sowie Chöre, Veran­stalter, Künst­ler­agen­turen, Verbände, Verlage und Kultur­po­li­tiker.

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Fotos: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof