News | 11.05.2020

Hessen fördert Neustart von Kunst und Kultur

von Redaktion Nachrichten

11. Mai 2020

Hessens Kulturministerin Angela Dorn hat ein Unterstützungspaket in Höhe von rund 50 Millionen Euro für Künstler, Festivals und Kultureinrichtungen aufgelegt. Unter anderem werden freie Künstler mit Arbeitsstipendien unterstützt und Festivals erhalten eine finanzielle Unterstützung für Einnahmeausfälle aufgrund der Coronakrise. Anträge können ab dem 1. Juni gestellt werden.

Das Land legt in der Corona-Krise ein Unter­stüt­zungs­paket für Künstler, Festi­vals und Kultur­ein­rich­tungen auf. „Kunst und Kultur sind kein Luxus oder Sahne­häub­chen in guten Zeiten“, sagte Kultur­mi­nis­terin (Grüne) am Montag. „Kunst und Kultur sind elemen­tarer Bestand­teil unseres Lebens.“ Das gelte auch und gerade in der Krise. Für das Paket „Hessen kultu­rell neu eröffnen“ stellt das Land rund 50 Millionen Euro zusätz­liche Mittel bereit.

Hessens Kunstministerin Angela Dorn

Hessens Kunst­mi­nis­terin Angela Dorn

Freie Künstler können Arbeits­sti­pen­dien von je 2.000 Euro erhalten. „Wir haben uns bereits mit den wirt­schaft­li­chen Sofort­hilfen für Solo-Selbst­stän­dige und kleine Unter­nehmen sowie mit dem Vereins­pro­gramm sehr bemüht, Härten für die Kultur abzu­fe­dern“, erklärte Dorn. „Leider hat die Große Koali­tion in einen Ausgleich für Lebens­hal­tungs­kosten von Solo­selbst­stän­digen in den Sofort­hilfen nicht zuge­lassen.“ Hier gebe es eine Lücke. „Wir haben unsere Arbeits­sti­pen­dien nun bewusst so gestaltet, dass sie unab­hängig von Betriebs­aus­gaben sind und auch nicht auf die Grund­si­che­rung ange­rechnet werden“, so Dorn.

Festi­vals, die als Groß­ver­an­stal­tung wegen der Corona-Pandemie abge­sagt werden müssen, erhalten eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung für Einnah­me­aus­fälle. Die maxi­male Höhe richtet sich nach der Zahl der verkauften Eintritts­karten im Schnitt der vergan­genen drei Jahre: 2,50 Euro pro Ticket bei öffent­lich getra­genen Festi­vals, 5,00 Euro bei von gemein­nüt­zigen Vereinen oder privaten Insti­tu­tionen getra­genen. Der Betrag ist auf 500.000 Euro gede­ckelt.

Anträge können ab dem 1. Juni gestellt werden. Künstler wenden sich an die Hessi­sche Kultur­stif­tung, Festi­vals an das Hessi­sche Minis­te­rium für Wissen­schaft und Kunst.

Ein weiteres Programm soll Kultur­ein­rich­tungen den Über­gang in die voll­stän­dige Neueröff­nung erleich­tern. Kinos, Konzert­säle, Freie Bühnen und andere Spiel­stätten können für die Entwick­lung neuer Formate oder bauliche Anpas­sungen einen Pauschal­be­trag von je 18.000 Euro erhalten. Eine Kombi­na­tion mit anderen Hilfen, etwa den ange­kün­digten Programmen des Bundes, soll möglich sein. Anträge könnten voraus­sicht­lich ab 1. August beim Minis­te­rium gestellt werden.

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