News | 11.09.2020

Locke­rungen für Kultur­szene in Berlin und Rhein­land-Pfalz

von Redaktion Nachrichten

11. September 2020

Berlin und Rheinland-Pfalz lockern ihre Corona-Regeln für Kultureinrichtungen. In Berlin wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Belüftung und Sitzplätzen auf 1 Meter reduziert, jedoch muss eine Maske getragen werden. In Rheinland-Pfalz erhöht sich die Zahl der zugelassenen Gäste in Innen- und Außenbereichen.

und haben in der Corona-Pandemie weitere Locke­rungen für ihre Kultur­ein­rich­tungen beschlossen. In der Haupt­stadt darf ab Freitag in Räumen mit fest einge­bauter maschi­neller Belüf­tung und festen Sitz­plätzen der Mindest­ab­stand von 1,5 Meter auf 1 Meter redu­ziert werden. Aller­dings müssen Zuschauer während des gesamten Besuchs eine Mund-Nasen-Bede­ckung tragen. Rhein­land-Pfalz erhöht ab Mitt­woch (16. September) die Zahl der zuge­las­senen Gäste in Innen­räumen von 150 auf 250, im Freien vom 350 auf 500 Personen.

Theatersitze

Thea­ter­sitze

Berliner Kultur­ein­rich­tungen können die Anord­nung der Sitz­plätze im Raum indi­vi­duell fest­legen, wie die Senats­kul­tur­ver­wal­tung mitteilte. In Häusern ohne einge­baute maschi­nelle Lüftung bleibt es bei 1,5 Metern Mindest­ab­stand.

Häusern mit den entspre­chenden tech­ni­schen Voraus­set­zungen sei nun eine Auslas­tung von bis zu 60 Prozent möglich, sagte Berlins Kultur­se­nator Klaus Lederer (Linke). „Wir erwei­tern mit dieser Neufas­sung des Hygie­ne­rah­men­kon­zeptes – im wahrsten Sinne des Wortes – den Spiel­raum für die Kultur­ein­rich­tungen in unserer Stadt.“ Es zeige sich, dass die Abstim­mung mit den Inten­danten der Häuser sowie Experten von Charité und Tech­ni­scher Univer­sität „Erfolge zeitigt und Chancen eröffnet“.

Der rhein­land-pfäl­zi­sche Kultur­mi­nister Konrad Wolf (SPD) erklärte am Freitag, die Einrich­tungen litten stark unter den Maßnahmen zur Corona-Bekämp­fung. „Durch ange­passte Abstands­ge­bote wollen wir ermög­li­chen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleich­zeitig geschützt sind.“ Zudem würden Proben und Auftritte im Musik­be­reich einfa­cher.

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