News | 16.04.2021

Musiker betrachten Urteil als Angriff auf die Kunst­frei­heit

von Redaktion Nachrichten

16. April 2021

Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" plant weitere Schritte, nachdem ihr Eilantrag gegen die Schließung von Kultureinrichtungen abgelehnt wurde. Sie erwägen ein Hauptsacheverfahren und den Gang vor Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof. Die Initiative betrachtet das Urteil als Angriff auf die Kunstfreiheit.

Die Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ erwägt nach der Ableh­nung ihres Eilan­trags gegen die Schlie­ßung von Kultur­ein­rich­tungen weitere juris­ti­sche Schritte. Man werde ein Haupt­sa­che­ver­fahren anstreben sowie den Gang vor das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bezie­hungs­weise den Euro­päi­schen Gerichtshof erwägen, teilte die Initia­tive am Freitag mit.

PK "Aufstehen für die Kunst"

PK „Aufstehen für die Kunst“

Der Baye­ri­sche Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) hatte am Donnerstag den Eilan­trag mehrerer Musiker gegen das gene­relle Veran­stal­tungs­verbot und die Schlie­ßung von Kultur­ein­rich­tungen in der Corona-Pandemie abge­lehnt. Der Eingriff in die Kunst- und Berufs­frei­heit der Antrag­steller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körper­li­chen Unver­sehrt­heit und der Gesund­heit einer Viel­zahl von Menschen als erfor­der­lich und ange­messen, hieß es in der Begrün­dung.

„Wir betrachten dieses Urteil als einen schweren Angriff auf die Kunst­frei­heit und streben daher eine verfas­sungs­recht­lich gründ­liche Befas­sung an“, erklärte die Initia­tive. Das Verwal­tungs­ge­richt habe die wissen­schaft­lich erar­bei­teten Studien, denen zufolge das Infek­ti­ons­ri­siko in Thea­tern, Opern- und Konzert­häu­sern geringer ist als in Einzel­handel, Schulen und Gottes­diensten, als nicht aussa­ge­kräftig zurück­ge­wiesen. Gleich­wohl habe das Gericht keine gegen­läu­figen Studien beigebracht, „obwohl doch eigent­lich die staat­li­cher­seits aufer­legten Beschrän­kungen von Grund­rechten der Recht­fer­ti­gung bedürfen – und nicht die Locke­rungen“, betonte die Initia­tive. „Dass zudem Auffüh­rungen vor Publikum in den aller­meisten Fällen gerade die wirt­schaft­liche und beruf­liche Grund­lage für die künst­le­ri­sche Tätig­keit nach außen darstellen, igno­riert das Gericht voll­ständig.“

Der Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ um , , Kevin Connors und haben sich inzwi­schen zahl­reiche promi­nente Unter­stützer ange­schlossen, darunter Künstler wie , , , , , oder sowie Chöre, Veran­stalter, Künst­ler­agen­turen, Verbände, Verlage und Kultur­po­li­tiker.

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