News | 18.03.2021

Popu­lar­klage gegen Thea­ter­schlie­ßungen einge­reicht

von Redaktion Nachrichten

18. März 2021

"Aufstehen für die Kunst" hat beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen pandemiebedingte Schließungen von Kulturveranstaltungsorten eingereicht.

Die Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ hat beim Baye­ri­schen Verfas­sungs­ge­richtshof Popu­lar­klage gegen die pande­mie­be­dingten Schlie­ßungen von Kultur­ein­rich­tungen erhoben. Stell­ver­tre­tend für die Initia­tive hätten , , Kevin Connors, , und die Klage einge­reicht, teilte die Initia­tive am Donnerstag mit. Mit dem Schritt wollten sie die Verein­bar­keit der erlas­senen Kultur­ver­an­stal­tungs­ver­bote mit der Baye­ri­schen Verfas­sung klären lassen.

PK "Aufstehen für die Kunst"

PK „Aufstehen für die Kunst“

Die Künstler wenden sich gegen die Schlie­ßung von Thea­tern, Opern- und Konzert­häu­sern, Kinos und ähnli­chen Einrich­tungen im Zuge der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung. Das pauschale Kultur­ver­an­stal­tungs­verbot verletze die Kläger in ihrer durch die Baye­ri­sche Verfas­sung geschützten Kunst­frei­heit und Berufs­aus­übungs­frei­heit. Zudem werde der verfas­sungs­recht­liche Gleich­heits­satz verletzt, wenn Kultur­ver­an­stal­tungen voll­ständig verboten seien, während etwa Gottes­dienste oder der Einzel­handel mit nur geringen Einschrän­kungen geöffnet sein dürften.

Zur Eindäm­mung der Covid-19-Verbrei­tung sei auch nicht ein Verbot sämt­li­cher Kultur­ver­an­stal­tungen erfor­der­lich. Zwar müsse der Staat Pandemie-Schutz­maß­nahmen erlassen. Zahl­reiche wissen­schaft­liche Studien kämen aber zu dem Ergebnis, dass bei Kultur­ver­an­stal­tungen in modern belüf­teten Räum­lich­keiten mit Hygie­ne­kon­zepten kein signi­fi­kantes Infek­ti­ons­ri­siko bestehe. Inso­fern seien Pauschal­ver­bote nicht mehr gerecht­fer­tigt.

Der Initia­tive „Aufstehen für die Kunst“ haben sich inzwi­schen zahl­reiche promi­nente Unter­stützer ange­schlossen, darunter viele Künstler wie , , , , Thomas Hengel­b­rock oder sowie Chöre, Veran­stalter, Künst­ler­agen­turen, Verbände, Verlage und Kultur­po­li­tiker.

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