News | 02.12.2020

Tarif­ver­trag für Kurz­ar­beit an hessi­schen Staats­thea­tern

von Redaktion Nachrichten

2. Dezember 2020

Die Gewerkschaft ver.di und das Land Hessen haben einen Tarifvertrag für Kurzarbeit in den hessischen Staatstheatern abgeschlossen. Das Nettogehalt wird im Falle von Kurzarbeit aufgestockt und betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der Vertrag gilt bis 31. Dezember 2021.

Die Gewerk­schaft ver.di und das Land haben einen Tarif­ver­trag zur mögli­chen Kurz­ar­beit in den drei hessi­schen Staats­thea­tern in , und abge­schlossen. Danach werde das Netto­ge­halt im Falle von Kurz­ar­beit auf 100 Prozent aufge­stockt, teilte der Landes­ver­band am Mitt­woch mit.

„Das ist ein echter Erfolg für die Beschäf­tigten“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Volker Koehnen vom Landes­fach­be­reich Medien, Kunst und Indus­trie. „Wenn sie kurz­ar­beiten sollen, entsteht ihnen kein Nach­teil.“ Zudem werden betriebs­be­dingte Kündi­gungen ausge­schlossen.

Der Tarif­ver­trag trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und hat eine Lauf­zeit bis zum 31. Dezember 2021.

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Fotos: Sven Helge Czichy