News | 02.12.2020
Tarifvertrag für Kurzarbeit an hessischen Staatstheatern
2. Dezember 2020
Die Gewerkschaft ver.di und das Land Hessen haben einen Tarifvertrag für Kurzarbeit in den hessischen Staatstheatern abgeschlossen. Das Nettogehalt wird im Falle von Kurzarbeit aufgestockt und betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Der Vertrag gilt bis 31. Dezember 2021.
Die Gewerkschaft ver.di und das Land Hessen haben einen Tarifvertrag zur möglichen Kurzarbeit in den drei hessischen Staatstheatern in Darmstadt, Wiesbaden und Kassel abgeschlossen. Danach werde das Nettogehalt im Falle von Kurzarbeit auf 100 Prozent aufgestockt, teilte der Landesverband am Mittwoch mit.
„Das ist ein echter Erfolg für die Beschäftigten“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Volker Koehnen vom Landesfachbereich Medien, Kunst und Industrie. „Wenn sie kurzarbeiten sollen, entsteht ihnen kein Nachteil.“ Zudem werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Der Tarifvertrag trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021.
© MH – Alle Rechte vorbehalten.