Es geht um die Finanzierung einer Verfassungsklage. Ziel ist in der Phase 1 die Klärung der Frage, ob die jüngste Schließung der Kulturstätten (2.11.2020) verfassungskonform war.

EUR 25’042

100% von EUR 25’000

100 %
So funktioniert’sä

Es gilt das «Alles oder Nichts»-Prinzip: Nur wenn das Finanzierungsziel erreicht oder übertroffen wird, werden dem Projekt die Gelder ausgezahlt.

139 Unterstützer*innen

Erfolgreich abgeschlossen am 24.12.2020

Kunst und Kultur sind unentbehrliche Bausteine einer demokratischen Gesellschaft!

Kunst und Kultur sind nicht die liebevollen Verzierungen eines substituierbaren Freizeitgenusses von abgehobenen Kulturliebhabern. Kunst und Kultur sind offensichtlich volkswirtschaftlich systemrelevant; weit grundlegender ist es aber die Summe aller Kulturleistungen, die auf individueller wie kollektiver Ebene Identität stiftet und uns dem Menschsein näher bringt. Kunst und Kultur als kritisches Sprachrohr sowie die Möglichkeit der Teilhabe daran sind unentbehrliche Bausteine einer liberalen und demokratischen Gesellschaft!

Wir sehen die dringliche Notwendigkeit einer verfassungsjuristischen Untersuchung:

1.Präventionsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich führten zwischen Juli und Oktober 2020 zu keinerlei relevanten Infektionsketten im Publikum.

2.Die unseres Erachtens unverhältnismäßige Maßnahme der jüngsten Schließungen verbunden mit keinerlei erkennbarer Absicht zur zeitnahen Wiedereröffnung von Kulturstätten nach dem Aufheben der aktuellen Ausgangssperren scheint also weder ein geeignetes, noch das gelindeste Mittel zu sein, um die Covid-19 Pandemie effektiv und effizient, und vor allem zielgerichtet einzudämmen.

3.Bezüglich der Notwendigkeit dieser Schließungen wäre weiters festzuhalten, dass hier der Nutzen dem Schaden gegenübergestellt werden muss, um allenfalls eine Verhältnismäßigkeit zu begründen: Da jedoch keine relevanten Infektionsketten zu verorten sind und diverse Studien dies bestätigen, muss wohl auch der Nutzen der Schließungen offensichtlich vergleichsweise gering sein. Der Schaden hingegen ist bekanntermaßen für sämtliche Akteure des Kulturbetriebes geradezu existenzgefährdend - insbesondere für den Bereich der zahlreichen Freischaffenden.

Insbesondere bei Kulturschaffenden führt dies zur Verantwortung und damit Verpflichtung Partei zu ergreifen für das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer lebendigen Kulturnation. Diese Verantwortung wollen wir wahrnehmen, indem wir die Anstrengung unternehmen, die Rechtmäßigkeit uns höchst zweifelhaft erscheinender politischer Entscheidungen zur Prüfung dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen.

Wir suchen Unterstützer aus allen Bereichen der Gesellschaft, die sich vor, auf und hinter der Bühne zuhause fühlen :-) !!

Um die Rechtmäßigkeit derSchließung der Kulturstättenvom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, benötigen wir in der Phase 1:

  • anwaltliche Vertretung: der verfassungsrechtlich einschlägig profilierte Anwalt Dr. Wolfram Proksch von der Kanzlei ETHOS.legal hat sich bereit erklärt, entsprechende Individualanträge auszuarbeiten und beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. - Anwaltskosten ca. € 15.000

  • ein universitäres Rechtsgutachten - Kosten ca. € 10.000

  • weiterer Spielraum für Kampagnenarbeit um der Initiative mit Ihrer Unterstützung Schwung zu verleihen ist dringend notwendig - Kosten ca. € 8.000

  • möglichst breite Öffentlichkeit, die unser Anliegen unterstützt. Einerseits durch einen finanziellen Beitrag, andererseits durch Weiterverbreitung unserer Anliegen.

Das Recht geht vom Volk aus - wer nicht fragt, hat schon verloren.

Bereits heute sind all diejenigen Verlierer der Krise, die sich vor, auf und hinter der Bühne nicht mehr begegnen dürfen. Noch größer aber wäre der Verlust für uns als Gesellschaft, wenn wir unsere rechtsstaatlichen Mittel nicht ergreifen und zentrale Fragen gar nicht erst stellen würden.

Da wir davon ausgehen müssen, dass dem aktuellen Lockdown noch weitere folgen werden, hat die Frage nicht nur im Nachhinein, im Sinne einer wenig sachdienlich erscheinenden «Rechthaberei», Relevanz, sondern ist auch für zukünftige Szenarien und Ersatzansprüche wegweisend. Da ähnlich undifferenzierte Beschlüsse auch im benachbarten EU-Ausland getroffen wurden, könnte der oft beschworenen Kulturnation Österreich hier tatsächlich eine Vorreiter-Rolle zukommen.

Der Titel der Initiative «Oh grauenvolle Stille» ist der Arie des Florestan aus Beethovens Oper Fidelio entommen.

Weitere Informationen zum Fortgang der Verfassungsklage finden Sie auf www.florestan.at