Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitness-Studios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt.
Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt.
Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitness-Studios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitness-Studios sei nicht verhältnismäßig.
Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle. Diese Erwägung müsse auch für Fitness-Studios gelten. Gegen den Beschluss gebe es kein Rechtsmittel, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit.
Studios im Saarland bleiben dicht
Die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Fitness-Studios im Saarland bleiben hingegen weiterhin zu. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes lehnte mehrere Eilanträge dagegen ab.
Ziel der ergriffenen Maßnahmen sei es, den derzeit zu verzeichnenden exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens auf eine wieder nachverfolgbare Größe zu senken, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden, teilte das Gericht am Mittwoch in Saarlouis mit.
Da geschlossene Studios für weniger Freizeitkontakte sorgten, trage die Maßnahme dazu bei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Klagen auch in Hamburg
Die bestehenden Hygienekonzepte ändern laut Gericht nichts daran, dass eine größere Zahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommt. Eine Öffnung würde zwangsläufig zu weiteren Sozialkontakten führen, da Menschen sich in der Öffentlichkeit bewegten, um dorthin zu gelangen.
Die Betriebsuntersagung sei verhältnismäßig, da sie auch zeitlich befristet sei und Bund sowie Landesregierung Hilfsmaßnahmen zur Existenzsicherung von Unternehmen beschlossen haben.
In Hamburg hatte Fitness First ebenfalls gegen die Corona-Verordnung geklagt. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in erster Instanz zugunsten der Fitness-Kette entschieden. Das Oberverwaltungsgericht erließ kurz darauf jedoch eine Verfügung, nach der die Studios geschlossen bleiben müssen, bis die zuständige Kammer entschieden hat. Das könne mehrere Tage oder auch Wochen dauern, berichtete der NDR.