News | 12.11.2021

Elbphil­har­monie lädt zu Booster-Impfungen ein

von Redaktion Nachrichten

12. November 2021

Die Hamburger Elbphilharmonie veranstaltet am 22. November eine Impfaktion gegen Covid-19 in einem der Künstlerzimmer des Großen Saals. Die Aktion wendet sich an alle Impfwilligen ab zwölf Jahren, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ab Anfang Dezember gilt in der Elbphilharmonie überwiegend die 2G-Regel, die nur geimpften oder genesenen Personen den Besuch von Vorstellungen erlaubt.

Die Hamburger veran­staltet in ihren Räum­lich­keiten erneut eine Impf­ak­tion gegen das Coro­na­virus. Am 22. November biete man erst­mals die Möglich­keit, den „Piks“ in einem der Künst­ler­zimmer des Großen Saals zu erhalten, teilte das Haus am Freitag mit. Bei den vorhe­rigen Terminen im September und Oktober standen dafür die Künst­ler­gar­de­roben im 12. Stock zur Verfü­gung. Für die ärzt­lich verord­nete vier­tel­stün­dige Ruhe nach der Spritze geht es wieder auf die Bühne des Großen Saals als Warte­zimmer.

Impfen in der Elbphilharmonie

Impfen in der Elbphil­har­monie

Die Aktion wendet sich an alle Impf­wil­ligen ab zwölf Jahren. Minder­jäh­rige müssen in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­rech­tigten sein. Zwischen 13:00 und 21:00 Uhr verab­reicht das Impf­team der Hamburger Sozi­al­be­hörde wahl­weise die Präpa­rate von Biontech/​Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson. Eine Anmel­dung ist weder erfor­der­lich noch möglich.

Dritt­imp­fungen werden von der Stän­digen Impf­kom­mis­sion (Stiko) für Personen ab 70 Jahre und Bewohner von Pfle­ge­ein­rich­tungen empfohlen. Auch Personal in medi­zi­ni­schen Einrich­tungen mit direktem Pati­en­ten­kon­takt kann sich in der Elbphil­har­monie die Booster-Impfung abholen. Menschen, die die Einmal­imp­fung von Johnson & Johnson erhalten haben, können eine soge­nannte Opti­mie­rungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff von Biontech oder Moderna erhalten.

In der Elbphil­har­monie gilt ab Anfang Dezember über­wie­gend die 2G-Regel. Dabei können nur noch gegen Corona geimpfte oder davon gene­sene Personen die Vorstel­lungen besu­chen. Dadurch könnten die Säle voll belegt werden und die Masken­pflicht entfallen, hieß es. Die Corona-Verord­nung des Hamburger Senats erlaubt, Veran­stal­tungen nach dem 2G-Modell anzu­bieten. Die Staats­oper nutzt diese Rege­lung schon seit dem 1. November.

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Fotos: Claudia Höhne