News | 19.06.2020

Rhein­land-Pfalz erlaubt größere Kultur­ver­an­stal­tungen

von Redaktion Nachrichten

19. Juni 2020

Ab Mittwoch dürfen in Rheinland-Pfalz Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 150 Personen empfangen, im Freien bis zu 350 Personen. Auch Chorgesang ist unter Auflagen wieder möglich. Großveranstaltungen bleiben jedoch bis 31. August untersagt.

Kultur­ver­an­stal­tungen in dürfen ab kommenden Mitt­woch wieder mehr Besu­cher empfangen. In geschlos­senen Räumen sind dann bis zu 150 Personen möglich, im Freien bis zu 350 Personen. Das geht aus der 10. Corona-Bekämp­fungs­ver­ord­nung hervor, die das Gesund­heits­mi­nis­te­rium des Landes am Freitag veröf­fent­licht hat.

Orchester

Orchester

Auch Chor­ge­sang kann unter Auflagen wieder im Innen­raum statt­finden. Dafür müsse der Mindest­ab­stand im Audi­to­rium auf drei Meter verdop­pelt werden, ebenso bei Blas­in­stru­ment- und Gesangs­un­ter­richt in Musik­schulen. Für Proben von Blas­or­ches­tern und Chören gelte keine zeit­liche Begren­zung mehr, die derzeit geltende Lüftungs­re­ge­lung alle 30 Minuten entfällt. In Innen­räumen müssen statt­dessen gezielte Maßnahmen getroffen werden, um die Belas­tung mit Aero­solen zu mini­mieren.

Die 10. Verord­nung ermög­liche weitere Locke­rungen im Kultur­be­reich, die vielen Veran­stal­tern, Vereinen und Einrich­tungen zugute kommen werde, sagte Denis Alt, Staats­se­kretär im Kultur­mi­nis­te­rium von Rhein­land-Pfalz. Die neuen Rege­lungen seien wegen des aktuell guten Verlaufs der Pandemie möglich.

Groß­ver­an­stal­tungen wie Volks­feste, größere Sport- und Kultur­ver­an­stal­tungen mit Publikum, Festi­vals und Kirmes bleiben in Rhein­land-Pfalz bis zum 31. August unter­sagt.

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Fotos: CC0 via pixabay